Verzollung von Einfuhrwaren 

Im Volksmund spricht man von Verzollung, richtig ist aber Erhebung von Einfuhrabgaben. Zu den sogenannten Einfuhrabgaben gehören die Zölle, die Einfuhrumsatzsteuer und eventuelle Verbrauchsteuern wie zum Beispiel Branntweinsteuer oder Tabaksteuer. Ist von einer Einfuhr die Rede, so geht es immer um eine Sendung auf welchem Wege auch immer von einem Land außerhalb der EU.

Diese Verzollung soll dem Schutz der Wirtschaft innerhalb der Europäischen Union dienen, indem die Möglichkeit von Billigeinfuhren eingeschränkt wird. Somit werden hier schon bestehende Betriebe mehr oder weniger vor der Konkurrenz - wenigstens im EU-Sektor - bewahrt. Über den Sinn und Zweck läßt sich streiten, letztendlich verpaßt man meiner Meinung nach völlig die Entwicklung auf dem Weltmarkt bzw. hinkt ihm wenigstens hinterher.

Andersherum lebt man hier nicht völlig autark und hält es auch für notwendig, gewisse Länder besonders zu fördern. Einfuhren aus diesen Ländern ( z.B. Dritte Welt Länder) sind also begünstigt. Diese Begünstigung kann sich aber auch nur auf einzelne Bereiche, z.B. Agrarprodukte, oder aber sogar nur auf einzelne Waren ( Rohrzucker, aber nicht Rübenzucker ) beziehen.

Dieser Wirtschaftsschutz läßt sich an der Höhe der Zollsätze erkennen: der Zollsatz ist um so höher, je weiter eine Einfuhrware bearbeitet ist. Je mehr Behandlungsschritte bis zum Endprodukt durch hiesige Werke noch nötig sind, desto niedriger ist grundsätzlich der Zollsatz. Auf unser Hobby bezogen: Raketenrohkörper sind günstiger einzuführen als komplett fertige Raketen. Komplett fertige Raketen aus Pakistan sind günstiger als Raketenrohkörper aus den USA, beispielsweise.

Neben dieser Unterscheidung nach dem Bearbeitungsgrad gibt es noch die Unterscheidung nach der Art der Ware: eine Rakete als Spielzeug deklariert ( in der Zollanmeldung als Spielzeug angegeben ) hat einen anderen Zollsatz als eine Rakete, die als Sportgerät angegeben wurde - obwohl es sich um dieselbe Sache handelt. Wichtig für den Zollsatz (und nur um den geht hier, die Steuern sind für alle Fälle gleich) ist also:

  • aus welchem Land kommen die Raketen

  • als was melde ich sie an

Hier jetzt einen günstigen Tip zu geben ist unmöglich, die Sätze ändern sich monatlich. Auf jeden Fall ist es mehr als empfehlenswert, sich vorher bei dem zuständigen Zollamt für Postverzollung (wenn man sich die Raketen als Paket senden läßt) zu informieren. Es gibt dort ein Merkblatt für das Einheitspapier ( die Zollanmeldung), das aber eher den Namen Merkbuch verdient. Ebenso ist dort ein aktueller Zolltarif vorrätig, in den man schauen könnte. Es ist aber nicht empfehlenswert dies ohne Hilfe zu tun - man kommt zu keinem vernünftigen Ergebnis. Also immer einen Zöllner fragen. Am besten die eigene Schwester, Freundin etc. schicken, Zöllner sind fast alles Männer ;-))

Zöllner sind auch keine Unmenschen - aber es gibt ungünstige Zeiten ( regelmäßige Abfertigungszeiten für Flugzeuge beachten, Schichtwechsel, Feierabend ). Am allerbesten, mit dem Vorsteher eines kleinen Zollamtes oder einer Abfertigungsstelle einen Termin telefonisch ausmachen. Sehr oft ist da fachliche Kompetenz und Zeit vorhanden. Das Interesse an unserem Hobby muß man dann nur noch wecken.

Aber nochmal zurück zur Anmeldung: Ganze Anstalten befassen sich den lieben langen Tag damit zu beurteilen, was eine Einfuhrware nur wirklich ist : anderes Spielzeug als Plastik oder Sonstiges oder gar flugfähiges Rohr ? Der Zolltarif ( das Buch, in dem die Nummern für alle Waren festgehalten sind) hat dies über die Allgemeinen Vorbemerkungen so geregelt: eine Position, die eine Ware näher bezeichnet, geht der allgemeinen vor. In diesem Fall ist also Spielzeug aus Plastik genauer als Sonstiges und somit richtig. Aber diese genaue Unterscheidung sollte Sache der Abfertigungsbeamten sein - es ist aber immer gut anzudeuten, daß man doch schon etwas über die Thematik gehört hat.

Der Zollsatz ist bei den Waren, um die es hier geht, (fast) immer ein prozentualer Satz. Dieser Prozentsatz bezieht sich auf den Wert ( Preis), den die Ware beim Eintritt in die EU hat. Je nach Lieferbedingung kommen noch Nebenkosten ( Transport, Versicherung, Maklerkosten) dazu oder werden abgezogen.

Beispiel:

Lieferbedingung: Frei Haus

Wohnort: Berlin

Rechnung: 200,-$

Hier werden die Transportkosten bis zum Wohnort Berlin mit in Rechnung gestellt, der Wert der Ware beim Eintritt in die EU ist jedoch niedriger als 200 $. Die Kosten des Transport von beispielsweise Hafen Hamburg bis Berlin werden dann herausgerechnet, um den zu verzollenden Warenwert zu ermitteln.

Beispiel:

Lieferbedingung : ab Werk

Wohnort: Berlin

Rechnung: 180,-$

Hier kommen zum Rechnungspreis noch die Nebenkosten wenigstens des Transports bis zum Verbringen der Ware in die EU hinzu. Der zu verzollende Warenwert liegt hier also höher als 180 $.

Es ist immer gut, eine genaue Auflistung der Nebenkosten zu besitzen. Eine Aufteilung läßt sich so leichter vollziehen bzw. wird erst dann möglich.

Der Preis der Ware beim Eintritt in die EU ist also Grundlage für den Zoll. Dieser Preis plus die Zollabgaben werden dann mit der Einfuhrumsatzsteuer belastet. Der Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer ergeben dann die gesamten Einfuhrabgaben, die zu entrichten sind.

Olaf Hapke, 30.03.99

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