Vereinsaustritte

(red) - DIE ERFAHRUNG, WIE SCHWER ES MANCHMAL SEIN KANN, SEINE MITGLIEDSCHAFT IN EINEM VEREIN ZU KÜNDIGEN, HAT UNSER MITARBEITER STAFAN PFEIFFER MACHEN MUSSEN.

Bereits Ende '86 hatte er sich dazu entschlossen, aus der ,,Hermann-Oberth-Gesellschaft e.V." auszutreten. Da Stefan seine Austrittserklärung zwei Tage zu spät abschickte, mußte er seine Mitgliedschaft im Jahr 1987 beibehalten. Die Kündigung wurde lt. einem Schreiben der HOG für den 31. 12.1987 vorgemerkt. Doch im April '86 bekam er ein vorgedrucktes Schreiben, in dem er vom Schatzmeister der HOG angehalten wurde, seinen angeblich fälligen Jahresbeitrag für 1986 endlich zu überweisen.

Stefan dachte sich nichts Böses dabei und vertraute darauf, daß man seine Kündigung schon noch in den Vereinsunterlsgen entdecken würde. Dem war nicht so, denn im Juli '86 wurde ihm erneut ein vorgedrucktes Schreiben zugeschickt. Darin wurden angeblich zahlungssäumige Mitglieder ermahnt, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, weil sie ja schließlich alle Einladungen und Publikationen erhälten hätten.

Da fühlte mich Stefan doch noch genötigt, in einem klärenden Antwortschreiben den verantwortlichen Herren die Gesetzeslage, nach der man für unverlangte Sendungen nicht zu bezahlen braucht, ins Gedächtnis zu rufen. Bis heute ist Stefan von weiteren Briefen verschont geblieben, ärgerlich war für ihn die Sache allemal.

(aus COUNTDOWN 4/88 - Nachdruck ohne Genehmigung verboten!)

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